Wer kann die Homeoffice-Pauschale nutzen?
Jeder Selbstständige, der von zuhause arbeitet. Seit 2023 gilt die Homeoffice-Pauschale dauerhaft — nicht mehr nur als Corona-Sonderregel. Du brauchst kein eigenes Arbeitszimmer und keinen Nachweis.
Die wichtigsten Fakten:
- 6 Euro pro Tag, maximal 210 Tage pro Jahr
- Maximalbetrag: 1.260 Euro pro Jahr
- Kein separates Arbeitszimmer nötig
- Gilt auch wenn du nur teilweise von zuhause arbeitest
- Kann nicht zusätzlich zum häuslichen Arbeitszimmer (§4 Abs. 5 Nr. 6b EStG) geltend gemacht werden
- Wird als Betriebsausgabe in der EÜR eingetragen
Tipp: Wenn du ein eigenes Arbeitszimmer hast, das du ausschließlich beruflich nutzt, kannst du stattdessen die tatsächlichen Kosten absetzen — das ist oft mehr als die Pauschale. Der Gewerbeplaner hilft dir bei beiden Varianten.